Augen auf und Hose zu im Straßenverkehr!



Mein letzter Bericht über die Boomtown Steinbergen hat mir keine Ruhe gelassen. Ich habe weiter recherchiert und festgestellt: Is' Essig mit Boomtown. Kein Schwein sucht eine Wohnung in Steinbergen oder will irgendein abgelegenes Baugrundstück kaufen.

Ich habe mich zwei Stunden in Steinbergen in die Beekebreite gestellt und haben die Situation beobachtet. Anwohner Frank G. hat recht! Tatsächlich sind in den für den Durchgangsverkehr gesperrten Nebenstraßen unglaublich viele Autos unterwegs. Und in der Tat sind unzählige Kraftfahrzeuge dabei, die von Lippern mehr oder weniger souverän gesteuert werden.

Allerdings nutzen eben doch fast alle diesen Weg als Durchgangsstraße zur B83. Dies liegt offensichtlich daran, dass die Lipper und andere Ahnungslose vermutlich die Verkehrsregeln nicht beherrschen.

Ich darf also vorstellen, herzlich willkommen in Ihrem Leben: Das Verkehrszeichen 250.
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Wenn man von Rinteln kommend widerrechtlich nach Steinbergen fährt und in die Beekebreite einbiegt, hat man dieses Schild ganze drei Mal passiert und leider auch ignoriert. Begleitet wird unser rundlicher Freund von diesem kleinem Hinweis, dem Zusatzzeichen 1020–30.










Was viele nicht wissen: Schneller an sein Ziel kommen zu wollen, gilt im Allgemeinen nicht als Anliegen. Und auch die Begründung, falls man doch durch einen großen Zufall mal in eine Verkehrskontrolle gerät, es sei einem ein großes Anliegen, diese Straße zu benutzen, reicht in der Regel nicht aus. Denn: Laut mag-mobil.de hat der Begriff "Anlieger" nichts mit einem Anliegen zu tun, sondern stammt aus der Flurbezeichung und meint ein "anliegendes Grundstück" bzw. dessen Besitzer/Bewohner.

Laut dem bayerischen Oberlandesgericht gelten Fahrer als Anlieger, die mit den dortigen Bewohnern bzw. Eigentümern in eine Beziehung treten wollen. Hübsche Frauen dürfen also quasi per Gerichtsbeschluss nur in die Lindenstraße einfahren, wenn sie eine Beziehung mit mir eingehen wollen. Find' ich endlich mal gut, die deutsche Rechtsprechung.

Dem entsprechend darf ich im Sinne der Straßenverkehrsordnung auch  n i c h t  in eine Anliegerstraße fahren:
  1. Wenn ich pinkeln muss und deswegen schneller nach Hause will.
  2. Wenn ich nicht pinkeln muss aber dennoch schneller nach Hause will.
  3. Wenn der Schwippschwager meiner Großtante mal jemanden gekannt hat, der in der Beekebreite über die Bahnschienen gestolpert ist.
  4. Wenn ich die Lindenstraße schon einmal im Fernsehen gesehen habe.
  5. Wenn mein Navigationsgerät mich in die Anliegerstraße leitet (Sie fahren ja auch nicht unreflektiert in eine Fußgängerzone, nur weil Ihr Navi noch Karten aus dem 18. Jahrhundert verwendet).
  6. Wenn ich denke der Hinweis "Anlieger frei" sei ein politischer Aufruf, Björn Walter Anlieger freizulassen, der derzeit - obwohl nur einfacher Tourist - grundlos in der Türkei im Gefängnis sitzt.
  7. Wenn ich denke der Hinweis "Anlieger frei" mahnt nur zur Vorsicht, weil sich die Anlieger des nahegelegenen Trinkerheims frei auf der Straße bewegen (aus diesem Grund gibt es auch das unter 10. abgebildete Schild).
  8. Ich bin Lipper und muss mich nicht an Verkehrsregeln halten! 
  9. Ich bin Lipper und verstehe die Verkehrsregeln nicht.
  10. Ich bin blind und konnte deshalb das Verkehrszeichen 250 nicht richtig erkennen. Ich dachte es handelt sich um folgendes Verkehrszeichen:

In diesem Sinne: Augen auf und Hose zu im Straßenverkehr!






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